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UniImmo Global geschlossen - Anleger fürchten Kapitalverlust

Update: UniImmo Global wieder geöffnet - Union Investment Real Estate GmbH teilte am 16.06.2011 mit, dass die Rücknahme und Ausgabe von Anteilscheinen für den UniImmo Global wieder aufgenommen wurde.

Anleger, die ihr Geld in offene Immobilienfonds gesteckt haben, müssen auch bei einem weiteren Fonds jetzt erst einmal auf eine Auszahlung Ihres Kapitals verzichten. Im Zuge der Japan-Kriese und der bereits angespannten Situation offener Immobilienfonds, hat die Anlagegesellschaft der Volksbanken, Union Investment, am 17.03.2011 ihren offenen Fonds "UniImmo Global" eingefroren, da eine sachgerechte Bewertung des Fondsvermögens derzeit nicht möglich sei. Die Gebäude in Tokio repräsentieren einen Wert von 14 Prozent am Immobilienvermögen des Uni-Immo Global.

Angesichts der schwierigen Lage auf dem Immobilienmarkt und der verheerenden Erdbebenfolgen, bedeutet dies für die Anleger des 2,3-Milliarden-Euro-Fonds nunmehr zunächst einmal: kein Zugriff aufs Geld, aber auch kein Verkauf neuer Anteile, wie dies derzeit bei zahlreichen offenen Immobilienfonds der Fall ist.

Derzeit ist nicht absehbar, ob und wann der UniImmo Global wieder Anteile zurück nimmt. Die Schließung sei so lange notwendig, bis eine ordnungsgemäße Verkehrswertermittlung möglich ist. Ob und wann dies jedoch der Fall sein wird, ist völlig offen.

Für Anleger, denen der Fonds damals meist als konservatives Investment zur Altersvorsorge empfohlen wurde, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wir empfehlen betroffenen Anlegern, sich kurzfristig anwaltlich beraten zu lassen, damit Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank/den Vermittler geprüft werden können. Daneben drohen, je nach den Umständen der Beratung und des Zeichnungs- bzw. Kaufdatums, kurze Verjährungsfristen. Es ist daher möglicherweise notwendig, kurzfristig verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen, zumindest aber eine Überprüfung der ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche vorzunehmen.

Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, die wir umgehend beantworten werden.

Grundlage für Schadensersatzansprüche sind mögliche Versäumnisse bei der Anlageberatung (Verharmlosung des Verlustrisikos und Schließungsrisikos und Abwicklungsrisikos) und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. Die betroffenen Anleger müssen jedoch gegebenenfalls jetzt schnell handeln, da die Schadensersatzansprüche bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile verjähren.

Der UniImmo Global eignet sich nicht uneingeschränkt für ein, wie von den beratenden Banken üblicherweise angepriesen, konservatives Investment, wie die Wertverluste und jetzige Schließung des Fonds deutlich machen. Sollte Ihnen der Fonds daher als Altersvorsorge empfohlen worden sein, kann dies bereits ein vielversprechender Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sein.

Sind Anleger falsch beraten worden, schuldet die beratende Bank umfassenden Schadenersatz, wodurch der Anleger sein bisher verlorenes Kapital zurück erhalten würde. Daneben hätten die beratenden Banken die Anleger auch über die sonstigen bestehenden Risiken (Schließungsrisiko, Abwertungsrisiken etc.) hinweisen müssen. Schließlich besteht zudem die Möglichkeit, dass die beratende Bank den Kunden mögliche Rückvergütungen sog. „Kick-Backs“, nicht offengelegt hat. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht auch insoweit ein Verstoß gegenüber dem Vertragspartner, der zum Schadensersatz führen kann.

Wenn Sie sich falsch beraten oder nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, prüfen unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsmöglichkeiten umfassend und kompetent. Dabei würden wir zunächst Ihre Rechtsschutzversicherung - soweit vorhanden - um Kostendeckung bitten, damit Sie keinem Kostenrisiko ausgesetzt sind.

Bei Fragen zu Ihrer getätigten Kapitalanlage sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten und Anwälten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Kapitalanlagerecht" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ihre Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.   Clemens Philipp Lemke, LL.M.
Rechtsanwalt / Fachanwalt   Rechtsanwalt
Christian Bogdanow   Philipp Lemke

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