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Krankenhaushaftung

Die Beratung von Opfern medizinischer Fehlbehandlungen, die in Krankenhäusern geschehen sind, erfordern besondere Schwerpunktsetzungen. Dabei spielt insbesondere die vertragliche Ausgestaltung des Patienten-Krankenhaus-Vertrages eine entscheidende Rolle im Hinblick auf Haftungsfragen und der personellen Verhaltens- und Verschuldenszurechnung im Krankenhaus. Im Rahmen von medizinischen Schlechtleistungen in Krankenhäusern gewinnen neben den üblichen Aufklärungsfehlern und Behandlungsfehlern, insbesondere Organisationsfehler zunehmend an Bedeutung, wie die aktuelle Debatte um Hygienemängel mit Todesfolgen in Krankenhäusern in München, Hamburg und Berlin zeigt.

Lässt sich ein Patient im Krankenhaus behandeln, so wird der Behandlungsvertrag grundsätzlich mit dem Krankenhausträger geschlossen. Der Krankenhausträger ist dem Patienten gegenüber  in gleicher Weise wie ein ambulant tätiger Arzt in einer Praxis zu einer Behandlung mit der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Der Krankenhausträger schuldet dem Patienten eine Behandlung nach dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse. Maßgebend ist hier der Standard des jeweiligen Fachgebietes.

Entspricht demnach die Behandlung in dem jeweiligen Krankenhaus nicht diesem Maßstab, so verletzt das Krankenhaus seine Pflichten aus dem Behandlungsvertrag. Häufige zur Arzthaftung führende Kunstfehler sind Behandlungsfehler, Diagnosefehler, fehlerhafte Therapieanweisungen, falsche Medikation und Organisationsfehler, wie Fehler im Bereich der Hygiene, Gerätewartung, Gerätereinigung, Reinigung des Operationsbestecks.

Im Falle eines Behandlungsfehlers / Kunstfehlers im Krankenhaus, sind die Folgen für den Patienten oft sehr gravierend – sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Sicht – weshalb die Sachverhaltsaufklärung unbedingt eine objektive, qualifizierte Herangehensweise erfordert, die wir Ihnen als Fachkanzlei für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht mit Bürostandorten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg bieten können. Gerne können Sie uns daher Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, die wir umgehend beantworten werden.

Wir beraten Sie insbesondere im Bereich

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Christian Bogdanow

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